
Werbung, die auf die persönlichen Verhältnisse, Beziehungen oder Eigenschaften eines Mitbewerbers zielt, ist als Bezugnehmende Werbung ausnahmslos als unlauterer Wettbewerb anzusehen. Dabei ist es völlig irrelevant, ob die aufgestellten Behauptungen der Wahrheit entsprechen oder nicht.
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